Allgemeine Geschäftsbedingungen

Partygänger: Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Der Verein Partygänger wird im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Eventbesucher/innen und übrige Vertragspartner/innen des Veranstalters.

2. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. Inhaber/in (nachfolgend „Ticketerwerber/in“ bzw. „Ticketinhaber/in“) die AGB des Veranstalters.

3. Für Eventbesucher/innen gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Öffnungszeiten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


II. Tickets

4. Die Veranstalter verfügt über seine eigene Ticketvertriebsorganisation. Durch den Erwerb des Tickets durch die Ticketvertriebsorganisation des Veranstalters entsteht eine vertragliche Bindung ausschliesslich zwischen dem/der Ticketerwerber/in bzw. Ticketinhaber/in und dem Veranstalter. Die Website und das Ticketsystem sind urheberrechtlich und anderweitig geschützt. Sämtliche Rechte daran, einschliesslich Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, liegen beim Veranstalter und/oder seinen Lieferant/innen/Lizenzgeber/innen.

a. Bestellung des Tickets; Nutzung des Online-Ticketshops; personenbezogene Daten

5. Die Ticketerwerber/innen treffen ihre Auswahl über die Website (Ticketshop). Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreiten die Ticketerwerber/innen ihr verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets.

6. Die Ticketerwerber/innen sind verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung der Ticketerwerber/innen, Bestellungen von Tickets rechtzeitig vor dem Datum der Veranstaltung über den Ticketshop (nachfolgend „Online-Bestellung“) aufzugeben.

7. Für die Online-Bestellung muss sich der/die Ticketerwerber/in im Ticketshop mit seiner/ihrer E-Mail-Adresse identifizieren, wobei nach dem Kauf ein Konto im Online-Ticketshop eröffnet wird.

8. Die Ticketerwerber/innen anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter in Zusammenhang mit dem Online-Ticketshop-Service Kenntnis von ihren Daten erhalten und diese nach Massgabe der Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

b. Zustellung des Tickets; print@home

9. Die Zustellung des Tickets erfolgt via E-Mail als PDF-Download des print@home Tickets. Die Ticketerwerber/innen anerkennen, dass es in ihrem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des print@home Tickets erforderlich sind.

10. Für jedes gekaufte Ticket erhält der/die Ticketerwerber/in nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home Tickets ist untersagt.

11. Der Veranstalter kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home Tickets. Wird ein/eine Inhaber/in eines print@home Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.

c. Bezahlung

12. Bei Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges angegebenen Kreditkarte (MasterCard, Visa), Apple Pay, Google Pay oder via TWINT. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Tickets wieder zum Verkauf frei gegeben werden.


III. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Events; Rückerstattung

12.Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie (ausgenommen Covid-19), behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Events usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Veranstalters, wird zu gegebener Zeit ein Zeitfenster für die Rückforderung der Ticketguthaben kommuniziert. Ab Bekanntgabe des offiziellen Rückforderungsprozesses hat jede/r Ticketerwerber/in 30 Tage Zeit, um sich für eine Rückzahlung (max. 90% des Ursprungwertes) oder ein Guthaben (100% des Ursprungwertes wird auf die jeweilige Folgeausgabe übertragen) zu entscheiden. Sollte der Event im Folgejahr ebenfalls gefährdet sein, wiederholt sich das vorgängig beschriebene, ordentliche Prozedere.

14. Bei Unterbruch oder Abbruch des Events aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Events usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Veranstalters besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte, noch auf Rückerstattung des Kaufpreises, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Events. Als Unterbruch des Events gilt jede ab Türöffnung des Events erfolgte temporäre, zeitlich begrenzte Unterbrechung des Events. Als Abbruch des Events gilt jeder ab Türöffnung des Events erfolgter Abbruch ohne Wiederaufnahme des Eventbetriebs.

IV. Zahlungsmittel


15. Am Event werden übliche Zahlungsmittel akzeptiert (Bargeld, TWINT, Debit-, Kreditkarten, etc.).


V. Verbotene Gegenstände; Fundsachen

16. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art usw. ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis des Eventgeländes. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

17. Der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Eventgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.

18. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro der Kantonspolizei Thurgau übergeben.


VI. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter und Dritte

19. Im Rahmen des Events werden durch den Veranstalter, Medienschaffende und Partner/innen Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Tickets erklären sich die Eventbesucher/innen damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.


VII. Haftung

20. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung den Veranstalter für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Der Veranstalter und seine Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Eventbesuchern/innen durch Dritte zugefügt oder entstanden sind.


VIII. Schlussbestimmungen

21. Die vorliegenden AGB des Veranstalters sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Tickets abgeschlossen wurde. Der Veranstalter behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die Änderungen bedürfen der Schriftform, der angemessenen Publikation und der zumutbaren Kenntnisnahme.

22. Auf diese AGB ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frauenfeld.